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Bestandschutz ab 01.10.2022 bei Nebenjob

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SuP_Nancy
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
54 Mal angesehen

Hallo, folgendes Problem:

 

Ich habe einen Arbeitnehmer der sv-pflichtig über der BBG verdient und zusätzlich einen Nebenjob von 460,00 EUR hat. Wir rechnen den Nebenjob im LODAS ab. 

 

Bis 09/2022 kein Problem. Personengruppe 101 - BGS 9111 und in der Registerkarte Entgelt über BBG unter Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung das laufende Gesamtentgelt eintragen.

 

Ab 10/2022 mit Bestandsschutz ändert sich ja die Personengruppe auf 109 - BGS bleibt eigentlich gleich. Es kommt eine Fehlermeldung, dass der BGS (9111) nicht für die Personengruppe zulässig ist. Weiteres Problem ist, dass ich um den Bestandsschutz (Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten/Midijob) aktivieren zu können, das Feld Midijob anhaken muss. Aber durch die Zusammenrechnung mit dem Hauptjob ist es kein Midijob.

 

Bleibt eventuell alles wie vor 10/2022? 

 

Danke für eure Hilfe.

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