Sehr geehrter Herr Busmann, ich glaube, dann könnten Sie die Beschäftigte nur mit den allgemeinen Beitragssätzen, also "zu teuer", abrechnen. In wie weit irgendwann ein Prüfer "meckert", keine Ahnung. Problematisch könnte sein, dass Sie für Privathaushalt Minijob wahrscheinlich keine eigene Betriebsnummer erhalten werden. Möglich wäre eventuell die Abrechnung über den Betrieb, ohne die Kosten betrieblich geltend zu machen. Dieses ließe sich über eine eigene Mitarbeitergruppe für Fibu bewerkstelligen. Dieser Gruppe wird nur die Haushaltshilfe zugeordnet und dann ein entsprechendes Privatkonto für die Buchungen verwendet. Aber, wie bereits gesagt, es ist teurer und rechtlich falsch, tut aber "nur" dem Mandanten weh... Sollte die Haushaltshilfe rentenversicherungspflichtig abgerechnet werden wollen, können Sie diese Variante aber auch nicht wählen, da dann der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung höher ist. Viele Grüße Thomas Reich
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