Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich einen Minijobber im Privathaushalt in Lohn und Gehalt abzubilden?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Busmann
Hallo Herr Busmann,
welchen Zweck verfolgen Sie damit?
Ein Minijobber im Privathaushalt wird über das Haushaltsscheckverfahren abgerechnet. Jedes halbe Jahr erhält man eine Abrechnung von der Knappschaft, prüft diese und ist in der Regel "glücklich".
Viele Grüße
T. Reich
Sehr geehrter Herr Reich,
es handelt sich um eine ergänzende Dienstleistung für einen Bestandsmandanten, der eine private Beschäftigte einstellen möchte, deren Stunden analog der betrieblichen Beschäftigten vom Mandanten gemeldet werden sollen. Zur Vereinfachung bzw. Vereinheitlichung der Abrechnung wäre es schön gewesen, dies in Lohn und Gehalt abzubilden.
Insbesondere mit den wechselnden Stunden wäre es schön gewesen, dies im gewohnten Programm Lohn und Gehalt abzubilden, ohne zwei System anwenden zu müssen.
Beste Grüße
Stephan Busmann
Sehr geehrter Herr Busmann,
ich glaube, dann könnten Sie die Beschäftigte nur mit den allgemeinen Beitragssätzen, also "zu teuer", abrechnen.
In wie weit irgendwann ein Prüfer "meckert", keine Ahnung.
Problematisch könnte sein, dass Sie für Privathaushalt Minijob wahrscheinlich keine eigene Betriebsnummer erhalten werden.
Möglich wäre eventuell die Abrechnung über den Betrieb, ohne die Kosten betrieblich geltend zu machen. Dieses ließe sich über eine eigene Mitarbeitergruppe für Fibu bewerkstelligen. Dieser Gruppe wird nur die Haushaltshilfe zugeordnet und dann ein entsprechendes Privatkonto für die Buchungen verwendet.
Aber, wie bereits gesagt, es ist teurer und rechtlich falsch, tut aber "nur" dem Mandanten weh...
Sollte die Haushaltshilfe rentenversicherungspflichtig abgerechnet werden wollen, können Sie diese Variante aber auch nicht wählen, da dann der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung höher ist.
Viele Grüße
Thomas Reich