Wiedereingliederung ist ein Konglomerat: Der Arzt schlägt vor => Wiedereingliederungsplan dem muss der AN zustimmen oder auch nicht dem muss der AG zustimmen oder auch nicht in ihrem Fall wird er diesen ablehnen dann folgt keine weitere Aktion wenn der AG zustimmt , damit ist aus meiner Sicht die Kündigung hinfällig dann entscheidet die KK und schließlich wenn diese auch zustimmt kann mit der Wiedereingliederung begonnen werden, wobei ich jetzt auch einen FAll habe da wurde mit der Wiedereingliederung vor Zustimmung der KK begonnen weil die Fristen recht kurzfristig waren. Tel rückversichert bei der KK und die sagte dann eben kann auch vor der offiziellen Zustimmung begonnen werden, das hätten sie oft.
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