Hallo Community, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Mit dem Satz "Sollte der Mitarbeiter bereits in den Monaten Januar bis März Urlaub genommen haben, kann dieser mit berücksichtigt werden." war Folgendes gemeint: Hat der Mitarbeiter bereits einen Teil des Urlaubs aus dem Vorjahr in Anspruch genommen, darf der Urlaubsanspruch Vorjahr nicht auf 0 gesetzt werden. Da dem Mitarbeiter sonst diese Urlaubstage vom Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres abgezogen werden.
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