Guten Tag, bitte stimmen Sie mit der Agentur für Arbeit ab, ob eine Korrektur der Abrechnung notwendig ist. Diese können Sie anschließend mit einer Wiederabrechnung bzw. mit einer Erstabrechnung durchführen. Sollten Sie sich für die Korrektur über die Erstabrechnung entscheiden, können Sie die Buchungen über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard erfassen. Viele Grüße Michaela Loos Personalwirtschaft DATEV eG
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