Hallo,
ich hab hier einen Fall bei dem ich nicht recht weiter weiß.
Einer unserer Mandanten hat momentan Kurzarbeit. Die Kurzarbeit wurde bewilligt.
Letzten Monat wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld abgelehnt, da die Kurzarbeit weniger als 20% in diesem Monat ausgemacht hat.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir nun die Abrechnung des letzten Monats wieder ändern müssen ?
Danke und Gruß
S. Baier
Guten Tag,
bitte stimmen Sie mit der Agentur für Arbeit ab, ob eine Korrektur der Abrechnung notwendig ist.
Diese können Sie anschließend mit einer Wiederabrechnung bzw. mit einer Erstabrechnung durchführen.
Sollten Sie sich für die Korrektur über die Erstabrechnung entscheiden, können Sie die Buchungen über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard erfassen.
Viele Grüße
Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG