Sehr geehrter Herr Roth, ich habe nun im Februar mit Entstehungsprinzip auf den Dezember 2021 nachberechnet und erhalte eine korrekte LSt-Bescheinigung für den besagten Mitarbeiter. Die 3 Wochen im neuen Jahr sind ja nun schon lange um, dennoch habe ich, wie im Interaktiven Fehlerprotokoll beschrieben, mit Entstehungsprinzip abgerechnet. Wird die LSt-Bescheinigung nun dennoch ohne Probleme und Rückfragen ans Finanzamt übermittelt oder muss ich zusätzlich aktiv werden? Laut Dokument nur aktiv werden, wenn keine Korrektur erfolgt..., dann Korrektur über ELSTER, richtig? Des Weiteren habe ich bereits vergangene Woche einen Mandanten abgerechnet (Februar) bei dem die Fehlermeldung noch nicht auftauchte. Muss ich die Abrechnung nun bis 28.02.2022 wiederholen um noch korrigieren zu können? Was wäre, wenn ich es erst nach dem 28.02.2022 täte? Besten Dank vor! Anne
... Mehr anzeigen