Grundsätzlich interessant. Alternativ sind wir jetzt auch 2 Trader getroffen, die , obwohl im einen Fall sehr aktiv, beim FA innerhalb ihrer GmbH für Wertpapierbuchungen nur eine Einnahme/Überschussrechnung machen. Und das Finanzamt hat es über Jahre aktzeptiert. Ist ja an sich auch, sofern man keine Bestände über das Jahr hinaus hält, kein Unterschied. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem FA? Wie gesagt: Im einen Fall verifizert kein Einwand vom FA und seit Jahren am Laufen.
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