Hallo Community, wir hatten bei einem Mandanten eine DRV Prüfung und würden Ihnen gerne einen Fall aus der Prüfung schildern. Hierzu würden wir gern wissen, wie Sie den Fall sehen würden oder ob Sie einen ähnlichen Fall schon hatten. Ein Arbeitnehmer wurde am 01.04.2019 angemeldet und übertragen (mit einer nicht richtigen SV-Nummer) Am 27.05.2019 wurde der Befreiungsantrag verspätet abgegeben und auch verspätetet gemeldet und übertragen auch wieder mit einer nicht richtigen SV-Nummer. Am 27.01.2020 wurde die Jahresmeldung erstellt und auch übertragen mit der richtigen SV-Nummer. Nun ist der Prüfer der Meinung erst mit der richtigen SV-Nummer sei auch der Befreiungsantrag wirksam und somit sei der Arbeitnehmer erst ab dem 01.03.2020 von der RV befreit. Hier wäre unsere Frage, ob Sie schon einen ähnlichen Fall haben oder hatten. Leider wurden wir von der DATEV nicht auf Fehler hingewiesen. Gibt es irgendeine Möglichkeit den Prüfer davon zu überzeugen den Arbeitnehmer ab dem 01.07.2019 von der RV befreien zu lassen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe. Viele Grüße
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