Hallo, eine rechtliche Auskunft darüber, ob es sich bei diesem Sachverhalt um eine doppelte Haushaltsführung handelt, können wir Ihnen als DATEV nicht geben. I. d. R. ist es so, dass es sich bei einer dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassenen Wohnung um einen geldwerten Vorteil handelt. Als Sachbezug ist der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Wenden Sie sich bitte zur Klärung z. B. an Ihren Steuerberater. Oder kann jemand aus der Community weiterhelfen?
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