Hallo zusammen,
ich bin noch relativ neu im Lohnbereich und habe folgende Frage:
Arbeitgeber mietet für seinen Arbeitnehmer (Bruder des GF) eine möblierte 1-Zimmer Wohnung nahe seines Einsatzzweckes ca. 400 km von seinem Privatwohnsitz für 6 Monate bis Ende Feb. 2022 an. Miete ca. 600,- €. Die angemietete Wohnung wird dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der AN unterhält bis Ende Jan. 2022 neben der Dienstwohnung seine Privatwohnung.
Da der AG für die Kosten der Mietwohnung aufkommt, sehe ich hier keinen geldwerten Vorteil.
Handelt es sich dabei um eine doppelte Haushaltsführung? Zumindest bis Ende Jan. 2022 sollten doch die Tatbestände einer doppelten Haushaltsführung gegeben sein. Wie wird das verbucht? Ist es richtig das die doppelte Haushaltsführung lediglich netto aufgeschlagen wird? In dem Fall müsste doch der AN die Mietkosten tragen.
Zusätzlich zur Wohnung wird dem AN ein PKW gestellt und über die 1% Methode + Fahrten Wohnung (nicht Privatwohnung) - Tätigkeitsstätte (Betrieb nahe der gestellten Wohnung) versteuert + verbeitragt.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ich entschuldige mich schon mal im Voraus wenn ich mich da ungeschickt anstelle. Wie gesagt, bin relativ neu in dem Bereich und hatte damit noch nicht zu tun.
Herzlichen Dank für hilfreiche Vorschläge.
Viele Grüße
Rafter
Hallo,
eine rechtliche Auskunft darüber, ob es sich bei diesem Sachverhalt um eine doppelte Haushaltsführung handelt, können wir Ihnen als DATEV nicht geben.
I. d. R. ist es so, dass es sich bei einer dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassenen Wohnung um einen geldwerten Vorteil handelt. Als Sachbezug ist der ortsübliche Mietpreis anzusetzen.
Wenden Sie sich bitte zur Klärung z. B. an Ihren Steuerberater.
Oder kann jemand aus der Community weiterhelfen?