Danke für diese ausführliche Antwort. Jetzt habe ich noch eine Nachfrage. Kann ich (Kanzlei) im Zahlungsverkehr einstellen woher die Umsätze kommen sollen oder muss der Mandant das machen. Wo kann ich die Quelle im Zahlungsverkehr einstellen? Wenn der Mandant den RZ-Abruf bei der Bank neu bestätigt mit der DATEV Teilnahmeerklärung soll, muss ich dann die Bankverbindung neu anlegen? Bei dem Versuch der Umstellung, wollte Datev mir keine Teilnahmeerklärung ausdrucken, mit dem Hinweis das bereits eine vorliegt. Ich bin nicht sicher, was jetzt besser ist. Liebe Grüße Petra
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