Hallo, wie bereits @Uwe_Lutz richtig erwähnt hat, haben Arbeitnehmer, die eine Altersvollrente erhalten oder die Regelaltersgrenze erreicht haben, nach den neuen gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wie in diesem Falle die Abrechnung des Arbeitnehmers während des KUG-Zeitraumes zu erfolgen hat, entscheidet allein der Arbeitgeber. Weitere Informationen können Sie unserem Dokument 1008731 – Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus unter Punkt 3.2. entnehmen.
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