Hallo, nach Absprache mit dem Finanzamt sollte ich bei einem entsprechenden Fall folgendermaßen vorgehen: Ohne St-ID nach St-Klasse 6 abrechnen -> elektronische Übermittlung nicht möglich Daher Verpflichtung einen Papierausdruck der Lohnsteuerbescheinigung an das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu schicken. Das habe ich mit einem kleinen Anschreiben gemacht und nichts mehr gehört, scheint also richtig gewesen zu sein.
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