Hallo, bei uns soll demnächst eine KUG-Prüfung durch das Arbeitsamt durchgeführt werden. Der Prüfer hat u. a. alle Arbeitszeitnachweise gefordert. Bei der Abrechnung haben wir als SOLL-Arbeitszeit immer die durchschnittliche Arbeitszeit (Wochenstundenx13/3) zugrunde gelegt. Auf den Arbeitszeitnachweisen stehen jetzt natürlich die tatsächlichen SOLL-Arbeitszeiten. Wird das zu Problemen führen?
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