Ist zwar unverständlich, warum jemand, der keinen einzigen Tag da war, vollen Url-Anspruch bekommt. Aber naja, da soll es Leute geben, die sich darüber Gedanken gemacht haben. Immer sehr ärgelich für die AG. Also der MA bezieht ab 02.08.2021 Arbeitslosengeld. Vorher war er im Krankengeldbezug. In welchem Bearbeitungsmonat und mit welcher Stammlohnart nehme ich die Urlaubsabgeltung korrekt vor?
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