Als Mann einer Genossin sage ich ganz klar Nein. Alleine schon wegen der Haftung die mit einer Zahlungsbestätigung einhergeht. Wer eine Zahlungsbestätigung ausstellt haftet auch für Schäden wenn diese Zahlung aus welchem Grund auch immer nicht erfolgt sein sollte. Alles was DATEV bestätigen könnte wäre die Daten korrekt an die Bank gesendet zu haben. Eine Rückmeldung der Bank, dass dieser Auftrag ordentlich verarbeitet wurde bekommt die DATEV nicht. (am nächsten Tag in Form der Kontoumsätze)--> Ergo kann keine Zahlungsbestätigung ausgestellt werden. Unter Haftungsausschluss, insofern der rechtlich bei einer solchen Bescheinigung möglich wäre ok. Aber was ist dann die Bescheinigung noch wert? 🤔 Meine Meinung. Mögen sich Juristen der Sache annehmen.
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