@JBW schrieb: die Agentur für Arbeit besteht auf eine erneute Übermittlung und hat leider bereits ein Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet Wenn es das Protokoll der Übermittlung gibt und die Bundesagentur die Daten bei sich nicht findet (oder warum wird die Bescheinigung neu angefordert?), ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aber schon der Hammer. 😲 Und mal ganz davon abgesehen: Bei einem Austritt in 2021 können Sie die Bescheinigung auch noch auf Papier abgeben. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung gilt nach meiner Kenntnis erst für Austritte nach dem 31.12.2022! Wenn Sie die Übermittlung trotzdem elektronisch machen wollen, werden Sie dies Über LODAS nicht mehr hinbekommen, da dies nur für Austritte des aktuellen Jahres und des Vorjahres (also in der Rückrechnungstiefe) möglich ist. Dann hilft nur sv.net.
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