Moin.. grade rief mich eine MAin des Arbeitsamtes zurück und teilte mir mit, dass wenn der Stundenausfall unter 10% liegt, der Monat NICHT als Bezugsmonat gilt..... sprich, es ist egal, ob erstattet oder nicht erstattet wird....... Wenn unter 10% Stundenausfall, dann ist für diesen Monat keine KUG-Erstattung möglich UND dieser Monat zählt nicht als Bezugsmonat..... Weiterhin: auch wenn 450€-Jobs nicht erstattet werden, kann es Sinn machen diese anzugeben (ohne Erstattung). Es hilft in bestimmten Konstellationen auf die 10% Mitarbeiterbetroffenheit zu kommen. Beispiel: im Extremfall: 2 Festangestellte und 30 Minijober....... da käme man ja nie auf die erforderlichen 10% kurzarbeitbetroffene Mitarbeiter.....
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