Hallo Flitze, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das ist für den laufenden Monat auch korrekt. Wird aber der Vormonat korrigiert, also in dem Fall für den Zeitraum der Quarantäne ein Bruttolohn gekürtzt und durch einen Nettolohn ausgeglichen, erfolgt auch eine Korrektur bzw. Rückrechnung bei den SV-Beiträgen des Arbeitnehmers sowie bei der Lohnsteuer. Diese Beitäge werden unter "steuerrechtliche Abzüge" und unter "sv-rechltiche Abzüge" auch mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen, mehr aber auch nicht. Hätte man die Entschädigungszahlung gleich im laufenden Monat abgerechnet, wären diese Abzüge für den Arbeitnehmer doch gar nicht erst entstanden, weil die Entschädigungszahlung steuerfrei ist und die SV-Beiträge zu 100% der Arbeitgeber trägt. Meines Erachtens müssten dem Arbeitnehmer diese Beträge wieder erstattet werden ....so tat es zumindest mein "altes" Lohnprogramm, das im letztes Jahr noch nutzte. Der Arbeitgeber bekommt die SV-Beiträge im Rahmen der Erstattung nach dem IfSG doch auch zurück. Oder liege ich da falsch? Hat noch jemand dieses Problem? Viele Grüße Doreen
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