Hallo zusammen.
wir nutzen seit dem Abrechnungsmonat 01/2021 Lodas von Datev.
Jetzt habe ich den Fall, dass ich für 2 MA nachträglich Nachzahlungen (eine Art persönliche Zulage) für die Zeit vom Juli 2020 bis Februar 2021 vornehmen muss.
Die Nachzahlung müsste aufgrund des Zuflussprinzips komplett als sonstiger Bezug unter Anwendung der Jahrestabelle versteuert werden.
Da wir aber das Programm erst seit Januar 2021 nutzen, kann ich nicht in die Monate vor Januar 2021, also Juli 2020 bis Dezember 2020 zurückgehen und die Beträge dort als Gehaltsbestandteil erfassen. Wenn ich das richtig verstehe, würde die steuer- und sv-rechtlichen Zuordnung dann programmseitig erfolgen.
Demnach müsste ich wahrscheinlich zur Abrechnung dieses Sachverhaltes eine separate Lohnart anlegen und die Nachzahlung mit dieser als eine Summe erfassen.
Nun meine Frage: Welche Stammlohnart verwende ich hierfür korrekterweise?
Ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich denke mit der 203 macht man nichts verkehrt. "Zulage Einmalzahlung" als Bezeichnung. Hätte man es als lfd. Lohn gezahlt wäre es umlagepflichtig gewesen - vielleicht da nochmal kurz drüber nachdenken! Kommt sicherlich ein bisschen darauf an wie es schriftlich vereinbart wurde. Sollte es als lfd. Zahlung gemeint gewesen sein würde ich es sicherheitshalber auch Umlagepflichtig machen (aber nur meine Meinung, vielleicht fällt es auch der SV-Prüfung gar nicht auf)
Vielen Dank die Antwort!