Hallo Community, durch das neue Meldeverfahren (elektr. AU) muss ja seit diesem Jahr nur noch der Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt werden. Diesen Zeitraum gibt man dann im Programm ein und wenige Tage später erhält man dann die Statusmitteilung im Meldeverlauf „AU liegt vor“ oder „KK wartet auf AU“. Wie sieht dass denn jetzt genau mit der letzten Statusmeldungen „KK wartet auf AU“, aus, wenn der Mitarbeiter bis zu 3 Tagen ohne AU zuhause bleibt? Hat der Arbeitgeber ohne AU einen Anspruch auf die Erstattung (AAG)? Wenn nicht: Unter welchen Bedingungen kann der Antrag (AAG) abgelehnt werden? Ich habe mal im Internet „recherchiert“ und ein paar wenige Kanzleien gefunden , die folgendes meinen: Im Ausnahmefall kann für Arbeitnehmer, die keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, bei einer Krank-heitsdauer von maximal 3 Tagen, ein Erstattungsantrag der Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse auch ohne Krankenschein gestellt werden. Zur Dokumentation sollte dieses Formular ausgefüllt werden. Ich kann hierzu keine rechtliche Grundlage dazu finden.
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