Hallo, Nachberechnungen nach einem Systemwechsel von einem Fremdsystem auf Lohn und Gehalt sind maximal ab dem ersten Abrechnungsmonat des Mandanten möglich. Eine nachträgliche Abrechnung mit einem Eintritts- und Austrittsdatum vor dem ersten Abrechnungsmonat in Lohn und Gehalt (siehe Mandantendaten | Abrechnungsparameter) ist nicht möglich. Somit können Sie den Mitarbeiter im Programm nur noch rückwirkend mit einem Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) ab dem Umstieg auf Lohn und Gehalt abrechnen. Prüfen Sie ggf., ob im Fremdsystem noch eine Nachberechnung der Abfindung sowie Urlaubsabgeltung möglich ist.
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