Moin, die kurzfristige Beschäftigung endet in dem Moment, in dem feststeht, dass die Mitarbeiterin im Anschluss die Festanstellung hat, d.h. spätestens mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Zu dem Zeitpunkt muss eine "Neubeurteilung" erfolgen - und dann liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen