1.Das steuerlich anzuerkennende Fahrtenbuch zugrunde legen, 2. aus der FiBu die jährlichen Kosten für den Wagen entnehmen, 3. den Kosten-KM-Preis errechnen, 4. mit aufgeteilten Kosten für Privatfahrten und Fahrten Wo/1.Tät. pro jeweiligem Monat multiplizieren, 5. Privat -KM und Fahrten Wo/1.Tät pro Monat erfassen (da sonst die Gefahr besteht, dass die BBMG überschritten wird, was zu einem Ergebnis in der BP führt), ein weiterer Grund kann die Änderung der Umlagesätze während des lfd. Jahres sein. Und nach meinem Geschmack den zeitlichen Aufwand in der Rechnungslegung nicht vergessen 🙂
... Mehr anzeigen