Hallo, ich habe im Lohn und Gehalt eine Pfändung, bei der sich jetzt durch die Änderung der Pfändungsfreigrenzen eigentlich etwas ändern müsste. Frage: muss ich die Pfändung neu erfassen mit den geändertem Wert, oder müsste Lohn und Gehalt das selbständig rechnen? Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
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