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U1 rückwirkender Storno

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letzte Antwort am 17.01.2023 13:27:34 von Fröhlich1
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Fröhlich1
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben :).

 

Wir sind seit letztem Jahr nicht mehr U1 pflichtig sind. Ich habe also rückwirkend zum 01.01.2022 von U1 in U2 umgeschlüsstelt und bin davon ausgegangen, dass zuviel bezahlte Beiträge verrechnet werden.

Dies ist nicht der Fall und nach wie vor wird im DÜ-Protokoll Beitragsnachweis die U1 mit aufgeführt.

 

Was habe ich nicht richtig gemacht?

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

prüfen Sie bitte die Mitarbeitereinstellung unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte "Umlage / Erstattung". Ist hier "Umlage 1 und 2" hinterlegt oder "Wie Mandanteneinstellung"?


Wenn auch hier "Umlage 1 und 2" hinterlegt ist, schlüsseln Sie bitte auf "Wie Mandanteneinstellung" mit gültig ab 01/2022 um und führen dann eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung auf 01/2022 durch.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Fröhlich1
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank. Jetzt hat es geklappt.

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letzte Antwort am 17.01.2023 13:27:34 von Fröhlich1
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