Hallo Ratlos1, im Beispiel HE 3.1(4) wird davon ausgegangen, dass die Hälfte des Grundstücks als Vorausvermächtnis übertragen wird bzw. dass vom einen Erben dessen Anteil am Grundstück an den anderen Erben übertragen werden soll. Das ist zumindest formell von der Darstellung eine etwas andere Konstellation, als wenn von vorneherein das komplette Grundstück als Sachvermächtnis an einen Erben übertragen wird. Hier kommt es auf die genauen Umstände des Falles an. Zur näheren Überprüfung senden Sie uns bitte eine E-Mail bzw. einen Servicekontakt (Servicekontakt anlegen - DATEV Hilfe-Center), dann können wir das gerne individuell klären. Freundliche Grüße, Andreas Schaefer DATEV EG
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