Hallo @k_hacker , nach meinem Verständnis besteht die Steuerfreiheit dieser von Ihnen angedachten Spende nur in sehr engen Grenzen und derzeit lediglich (noch bis 31.12.2024), wenn die Spende im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg an entsprechende Institutionen geleistet wird (siehe dazu auch das DATEV-Dokument 1018076 unter Punkt 1 und 2). Zusätzliche SV-Freiheit besteht wohl bei Naturkatastrophen im Inland. Verstehen Sie meinen Beitrag aber bitte nur als "Wegweiser" für sich, selbst in diese Richtungen tiefer zu recherchieren. Interessant ist die Frage allemal bzgl. aktueller Spendenbereitschaft zu den derzeitigen Hochwasserereignissen in Deutschland. Hat dazu jemand einen aktuellen Hinweis? Viele Grüße und einen schönen Tag.
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