Hallo DATEV-Community, gerne beantworten wir hier Ihre Fragen zu diesem Thema. Frage 1: Gibt es denn schon Erkenntnisse hinsichtlich der Haftung bei durch Amainvoice eingespielten Daten? Antwort: Die amaZervice GmbH lehnt jegliche Gewähr für die Richtigkeit der Daten ab. Die übertragenen Daten basieren auf den Rohdaten von Amazon, welche aufgrund der vielfältigen Modellen (z.B. Umsatzsteuer-Berechnungsservice) gar keine Möglichkeit der Haftung bieten. Natürlich wird durch ständige Verprobung die Datenlage täglich neu bewertet. Die Letztverantwortung liegt beim Steuerberater/Händler. Frage 2: Gibt es da tatsächlich gute Erfahrungen mit amaZervice? Das Versprechen, alle Sachverhalte werden berücksichtigt, wird da noch etwas angezweifelt. Bisher wird Dekodi genutzt. Es wird empfohlen umzustellen, um noch immer zusätzliche händische Abhandlungen einzusparen. Was raten Sie? Antwort: Die amaZervice GmbH mit Ihrem Produkt Amainvoice existiert seit 10 Jahren und befasst sich seither ausschließlich mit der Darstellung und Verarbeitung aller buchhalterischen Geschäftsvorfälle aus der Amazon Welt. Tausende Amazon Händler nutzen unser Produkt bereits seit vielen Jahren auf der ganzen Welt. Die seit 09/2020 existierende Software-Partnerschaft mit der DATEV eG legt zu Grunde, dass hier mehr als eine Schnittstellenprüfung durchgeführt wurde um die Software-Partnerschaft mit dem Produkt Amainvoice zu bestätigen. Frage 3: Müsste der Mandant Amainvoice registrieren (mit seinen Amazon-Login Daten) - oder könnte das auch der Steuerberater für den Mandant machen? Antwort: Der Mandant muss die Registrierung gemeinsam mit dem Onboarding-Team von amaZervice vornehmen. Erst nach dem vollständigen und verarbeiteten Datenimport der Amazon Daten steht die Möglichkeit des DATEV-Exports zur Verfügung. Sie erhalten dann von Ihrem Mandanten einen Zugang zu Amainvoice und können dann alleine mit der Lösung arbeiten. Wir unterstützen hierbei den Mandanten bei jedem Einrichtungsschritt. Ebenso bei der Einrichtung der DATEV Schnittstelle alleine oder zusammen mit Ihnen als Steuerberater. Sollte die Einrichtung sehr umfangreich sein, bieten wir eine individuelle 1:1 Beratung/Einrichtung für einmalig 190€ netto an. Frage 4: Ist Amainvoice schon nutzbar oder auch noch in der Pilotierung? Antwort: Die Software Amainvoice besteht seit zehn Jahren am Markt und kann natürlich sofort genutzt werden. Frage 5: Werden auch die Verrechnungsbuchungen eingespielt? Antwort: Gerade das ist der Kern der Lösung Amainvoice, da hier die größten Schwierigkeiten der Auflösung der Verrechnungsbuchungen zum Thema Amazon bestehen. Ja, neben diesen werden auch ALLE anderen Amazon-Geschäftsvorfälle buchhalterisch betrachtet und in den Buchungsstapeln berücksichtigt. Frage 6: Müssen für die Schnittstelle Amainvoice die Rechnungen auch von Amazon erstellt werden? Mein Mandant nutzt Easybill! Antwort: Um Amainvoice nutzen zu können, können die Rechnungen entweder von Amazon oder direkt von Amainvoice erstellt werden. Hierbei ist ebenso egal, welches System des Umsatzsteuer-Berechnungsservices von Amazon genutzt wird. Andere Rechnungssysteme werden nicht unterstützt, da sonst die Auflösung der Verrechnungsbuchungen nicht gewährleistet werden kann. Frage 7: Ist es richtig, dass man bei Nutzung von Amainvoice auch auf das Schreiben von Rechnungen z.B. in Afterbuy verzichten kann und einfach die Erstellung der Rechnung durch Amazon nutzen sollte? Antwort: Für die Amazon-Bestellungen ist das in jedem Falle sinnvoll! Alternativ können die Rechnungen auch direkt in Amainvoice erstellt werden. Frage 8: Ist es mit Amainvoice möglich, auch andere Shopdaten/-belege (z.B. Plenty) abzurufen/bereitzustellen? Antwort: Nein, Amainvoice macht nur und ausschließlich Amazon! Es gibt derzeit keine Standardschnittstelle zu Plenty, allerdings steht eine offene Schnittstelle für Warenwirtschafts und ERP-Systemen zur Verfügung. Die Anbindung müsste dann von Plenty im Austausch mit Amainvoice geschaffen werden. Frage 9: Welche Kosten entstehen für Amainvoice? Antwort: Die monatlichen Kosten hängen davon ab, wie der Mandant mit Amazon in Europa agiert. (z.B. wie viele Lagerländer des Amazon FBA-Systems werden genutzt und welche Menge an Bestellungen werden pro Monat verarbeitet). - Händler mit weniger als 500 Rechnungen pro Monat können Amainvoice bereits für 49.50 EUR/Monat nutzen. - Für Händler, die nur in einem Land agieren und mehr als 500 Rechnungen pro Monat generieren, beträgt der Preis 89.50 EUR/Monat. - Für FBA-Händler wird nach Anzahl der genutzten Länder abgerechnet. Der maximale Preis, bei Nutzung aller FBA-Länder in der EU und UK, beläuft sich auf 189 EUR/Monat. Eine genaue Übersicht des Preismodells finden Sie unter folgendem Link: https://amainvoice.de/preise Frage 10: Unser Mandant nutzt nur die Zahlungsart AmazonPayment für seinen Online-Shop und verkauft nichts über Amazon. Wäre hier dann Amainvoice die Lösung, die Zahlungsdaten einzulesen? Antwort: Nein, Zahlungsdaten von AmazonPayment werden von Amainvoice nicht aufbereitet und für die Finanzbuchführung bereitgestellt. Frage 11: Kann Amainvoice Daten für die Inventur in den FBA-Lagern liefern? Antwort: Nein, dies ist auch nicht erforderlich, da es im Seller Central eine sehr gute Darstellung der Warenbestände der FBA-Lager zum Jahresende gibt. Dies kann über das Tagesprotokoll Lagerbestand sehr einfach und schnell dargestellt werden. Frage 12: Ein Neumandat von uns bekommt von Amazon Services immer eine monatliche Zusammenfassung Einnahmen/Ausgaben. Könnte man dies zur Verbuchung nutzen? Oder müsste jeder Vorfall einzeln und dass über Amainvoice gebucht werden? Antwort: Nein und Ja. Die mtl. Zusammenfassungen von Amazon tragen selber den Hinweis, dass diese Dokumente „nicht als buchhalterische, steuerliche, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung gelten“. Hinzu kommt, dass Hinweise zur USt. bei den Erlösen und bei den verrechneten Gebühren fehlen oder falsch sein können. Beispiel: „Alle Gebühren sind inklusive anfallender Mehrwertsteuer“ - dieser Hinweis war auf einer Zusammenfassung eines Mandanten für 12/2020, dessen verrechnete Gebühren nach § 13b UStG zu behandeln sind. Frage 13: Wird es die Möglichkeit geben, die Daten vom amaZervice als Sammelbuchung (wie im Buchungsbeleg dargestellt) zu übergeben? Antwort: Daran wird bei amaZervice aktuell gearbeitet.
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