Hallo, wie von @t_r_ bereits beschrieben ist das Ersetzen einer Schätzung durch einen tatsächlichen Beitragsnachweis nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Mit dem Monatsabschluss August wird eine Schätzung für September erstellt. Mit dieser werden neben den Schätzwerten von September, auch die Differenzen zwischen der Schätzung und den tatsächlichen Abrechnungswerten von August korrekt ermittelt und auch gemeldet. Der übernehmende Berater ist dann dafür zuständig, dass die korrekten Werte für September an die Krankenkassen gemeldet werden. Das Vorgehen hierfür in Lohn und Gehalt ist im Dokument wie von @Jasmina25 bereits genannt, zu finden.
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