Hallo Martina Te, im vergangenen Jahr habe ich zu diesem Thema recherchiert und leider keine eindeutige Antwort gefunden, was rechtlich zulässig ist. Die Meinungen reichen von "Klar, geht..." bis zu "Ist mit der Auslagenpauschale abgedeckt." Wir haben daraufhin eine Rundbriefaktion gestartet, in der wir alle Mandanten angeschrieben und über die geplante Weiterbelastung informiert haben. Mit den meisten konnten wir eine Vereinbarung hierzu treffen. Fazit ist, dass wir in der Regel alle Gebühren (monatlich, vierteljährlich - je nach Höhe) in einer eigenen Rechnung an die Mandanten weiterbelasten. Außen vor bleiben Privatpersonen, bei den in der Regel lediglich wenige Euro für die Übermittlung der Steuererklärungen anfallen. Aufwendig - aber es hat sich gelohnt. Vielleicht ist das ja auch für Sie ein Weg. Viele Grüße, bkoch
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