Leider ist es tatsächlich so, dass der Prüfer die Beiträge für 2020 direkt an die Krankenkasse meldet, aber leider nicht gleichzeitig eine Berichtigung der DEÜV erfolgt. Hier ist weiterhin der Arbeitgeber gefragt. Eine Berichtigung - ohne Korrektur der Beitragsnachweise - in Lohn und Gehalt ist nicht möglich. Es bleibt daher nur der Weg über sv-net für die Berichtigung der DEÜV-Meldungen 2020.
... Mehr anzeigen