Hallo, ich danke Ihnen allen für die Antworten! Prinzipiell wäre das alles richtig gewesen, die Krankenversicherung hat mir auch bestätigt (telefonisch...), dass ich genauso abrechnen soll - also Änderung im Monat Juni 2020, was dann eine Stornierung der Anmeldung und der Jahresmeldung 2020 sowie einen negativer Beitragsnachweis für den Zeitraum Juni 2020 - Juni 2021 zur Folge hatte. Das hat auch wirklich prima funktoniert, bis dann heute der Anruf von der Krankenkasse kam, dass das so nicht geht. Die sehr freundliche Dame meinte, dass ich zuvor offenbar leider eine Falschauskunft bekommen hatte. Ich muss jetzt den negativen Beitragsnachweis wieder stornieren! Der negative Beitragsnachweis an die Krankenkasse darf nur über die Beiträge 01/2021-06/2021 lauten. Für die Beiträge 06/2020-12/2020 darf es keine Stornierung geben, hier gilt als Stornierung der vom Prüfer festgestellte Betrag. Ich bin jetzt etwas ratlos wie ich vorgehen muss. Die einzige Möglichkeit die ich jetzt gerade sehe wäre die: Ich muss ab Juni 2020 wieder eingeben dass der Mitarbeiter ein versicherungsprlichtiger Angestellter ist (also den falschen Ursprungszustand wiederherstellen), erst ab Januar 2021 wird das dann geändert und der Mitarbeiter zu einer Aushilfe gemacht. Der negative Beitragsnachweis 06/2020-06/2021 würde dann - wenn ich richtig liege - um die Beiträge 06/2020-12/2020 reduziert werden. Gleichzeitig wird dann wieder die Stornierung der Anmeldung und Jahresmeldung rückgängig gemacht. Das muss ich dann über SVnet ändern und dort die Stornierung der Anmeldung und Jahresmeldung vornehmen. Kennt vielleich jemand einen einfacheren Weg? Meine Befürchtung ist jetzt nämlich auch die, dass ggf. die Knappschaft auf eine Beitragsmeldung dort für den Zeitraum 06/2020-12/2020 nicht verzichtet... Mit freundlichen Grüßen
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