Hallo zusammen, ihr könnt mir vielleicht bei dem folgenden Sachverhalt helfen. Ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger hat seine Frau im Nov 2021 nach Deutschland geholt. Die Eheleute sind laut der im Ausland ausgestellten Heiratskunde im Jahr 2020 schon verheiratet, in Deutschland haben sie den Termin beim Standesamt erst im 2022 bekommen, um die Heirat dort an zumelden. Die Frau wurde nach ihrer Ankünft dierekt bei ihrem Mann angemeldet ( wohnsitz ab Nov in Deutschland). Das land, aus dem die Eheleute kommen gehört weder zu EU noch zu ERW. Es wurde die Zusammenveranlagung beantragt. Das Finanzamt verlangt die Abgabe der Bescheinigung außerhalb EU/EWR ist die Frau nach §1 (1) EstG nicht unbeschränktst einkommensteuerpflichtig da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Danke im Voraus.
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