Dein Haus hast du damals von deiner Mutter geschenkt bekommen, dafür zahlst du ihr eine lebenslange Leibrente. Solange du das Haus vermietest, kannst du den Ertragsanteil dieser Rente als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen abziehen – das passt steuerlich, weil die Zahlung unmittelbar mit den Mieteinnahmen aus diesem Haus zusammenhängt. Wenn du das Haus jetzt verkaufst, fällt dieser direkte Zusammenhang weg. Die Reallast auf ein anderes Grundstück zu übertragen, ändert daran steuerlich leider nichts. Warum? Weil dieses andere Grundstück damals ohne Rentenzusage von dir bekommen wurde. Die Leibrente ist also nicht die Gegenleistung für dieses Grundstück, sondern für das verkaufte Haus. Und wenn es zu dem ursprünglichen Objekt keine Einkünfte mehr gibt, sieht das Finanzamt die Rentenzahlung als privat veranlasst (quasi als Unterhalt) – und die ist steuerlich nicht abziehbar. Nur wenn das neue Grundstück entgeltlich (also mit der Leibrente als Gegenleistung) übertragen worden wäre, könnte man den Abzug fortführen. Das ist hier aber nicht der Fall. Unterm Strich: Bis zum Verkauf → Abzug möglich. Nach dem Verkauf → Abzug endet, auch wenn die Reallast auf ein anderes Grundstück übertragen wird.
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