Liebe Kollegen, folgende Frage stellt sich mir. Ich habe eine V+V GbR welche aufgrund einer Erbauseinandersetzung real geteilt wurde. Bei der V+V GbR gibt es also eine Betriebsaufgabe. Es handelt sich um einen Einnahmen-Überschuss-Rechner. Muss ich das Anlagevermögen als Entnahme zum Buchwert buchen als Aufgabegewinn? Das Anlagevermögen geht komplett in ein anderes Unternehmen des einen Erben über. Buchwertfortführung müsste gegeben sein aber muss die GbR welche es dann nicht mehr gibt, einen Entnahmegewinn buchen? Über Tipps wäre ich sehr dankbar. Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
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