Servus Jan, das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt eine elektronische Datenübermittlung ohne ISIN leider nicht zu. Im Programm DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung wird daher geprüft, ob das Eingabefeld einen Inhalt hat und dieser dem formalen Aufbau einer ISIN entspricht (2 Buchstaben, 9 alphanumerische Zeichen, 1 Prüfziffer). Zusätzlich prüft das Programm anhand der erfassten Prüfziffer, ob es sich um eine gültige ISIN handelt. Ist dies nicht der Fall, löst dies zwar einen Erfassungshinweis, aber keinen Fehler aus. Eine Übermittlung wäre also in diesem Fall möglich... Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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