Guten Morgen Herr Cöster, erst einmal vielen Dank für Ihre Beiträge! Es ist wirklich schwierig, mit der Thematik umzugehen und vor allen Dingen wird erwartet, dass man als Abrechnungsstelle bzw. Steuerberater alles direkt parat hat und "korrekt" abrechnet. Wenn man dann versucht zu erklären, dass es keine klaren Aussagen vom Gesetzgeber gibt zu den praktischen Einzelfragen bzw. wie man das umsetzt, erntet man Unverständnis bzw. wird dies als "Unwissenheit" gedeutet und im schlimmsten Fall rechnet man falsch ab. (wird dann behauptet...) Genau wie jetzt erwartet wird, dass man möglichst direkt bei der Juniabrechnung diese mögliche Erhöhung des KUG abrechnet, dafür aber ja die Bedingungen für jeden einzelnen Mitarbeiter geprüft werden müssen. M.E. käme die Erhöhung jetzt nur für diejenigen AN in Frage, welche seit März durchgängig unter 50% ihrer Stundenzahl gearbeitet haben. Was ist mit denjenigen, die mal über die 50% kommen und dann wieder darunter?? Welche Zeitspanne gilt dann für die Einstufung "ab dem vierten Bezugsmonat"?? Nebenbei muss das alles auch in die Lohnprogramme integriert werden …. Und apropos Schnellschuss mit der Senkung der Mehrwertsteuer...Ihren Satz u.a. dazu kann ich nur unterschreiben! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende & viele Grüße!
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