@opmlaw schrieb: (da ich noch nicht weiß, wie man anständig zitiert, erstmal per Hand:) Dazu einmal die drei ... anklicken und dann das passende Symbol dazu: Achtung: Beim Zitat wird der ganze Beitrag zitiert. Alles, was nicht ins Zitat soll, muss man händisch löschen. Dann können Sie sich die Arbeit meiner Antwort vorstellen 😋. @opmlaw schrieb: Wir hatten dem StB im Vorfeld nicht exakt diese, aber derartige Fragen gestellt, auf die er keine Antwort geben konnte Schade aber okay, wenn man sich damit noch nie mit beschäftigt hat, kann ich das verstehen. Aber bei DATEV muss man am besten alles einmal ausprobieren. @opmlaw schrieb: und auch auf die Frage nach einer Demoversion gab es nur die Antwort, dass es soetwas nicht gäbe. Vor drei Tagen bin ich dann auf das Musterpaket gestoßen, das ja jedoch nur für die Kanzlei nutzbar bzw. vorführbar ist... Doch, gibt es in der Tat. Daher stammen meine Screenshots. Bzgl. nur Kanzlei: Nein bzw. kommt drauf an, wie weit Sie vom StB entfernt sitzen. Die Kanzlei hat sicherlich im DATEV einen Mustermandanten mit Nummer #99999 und kann dazu auch einen UO Bestand anlegen und dazu auch ein Auftragswesen online. Damit Sie nun auf die Musterdaten zugreifen können, brauchen Sie Unternehmen Online. Haben Sie das schon länger im Einsatz, berechtigt Sie der StB einfach auch auf den Auftragswesen online Bestand. Haben Sie keinerlei DATEV Produkte und sitzen auch räumlich weiter entfernt, wo man nicht mal eben eine physische SmartCard tauschen kann, bestellt der StB eine kostenlose Beraternumer (Kundennummer) für Sie inkl. eines kostenlosen SmartLogin (App am Smartphone) plus UO und schon können Sie auch mit Auftragswesen online arbeiten bzw. es testen. Einfach um das Look & Feel zu bekommen. Ggf. fallen dann 5EUR bei Ihrer Beraternummer an, damit Sie auf die Daten aus dem Auftragswesen online zugreifen können. Hinter UO verbirgt sich aber ein 12M Vertrag, da kann man ja mal mit der DATEV nett quatschen. Dass sehr viele Anwender sich mehr vom Auftragswesen versprechen, weiß DATEV schon. Einfacher ist es auf alle Fälle, wenn Sie rein zum Testen Medien (SmartCard & SmartLogin) der Kanzlei nutzen, wenn Sie denn gar kein UO nutzen. Dann fallen für Sie definitiv keine Kosten an. Wenn man räumlich nicht weit voneinander entfernt sitzt, ist das ja schnell gemacht. Unabhängig davon: wenn der StB Fragen dazu nicht beantworten kann, kann es sicherlich die Community. Dazu hier einfach mal nach gewünschten Stichworten suchen oder auch gerne durch die Info-DB wälzen (Suchwort: Auftragswesen online). Ich weiß, nicht cool, und kostet Zeit aber irgendwie muss man sich ja informieren können.
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