Liebe Community, ich habe den Fall Abrechnung bAV mit Entgeltumwandlung bei gleichzeitiger Kurzarbeit (Teilausfall) und KUG-Zuschuss (Aufstockung auf 100 % des Nettolohns) vor mir. Meine Frage ist, wie hier der KUG-Zuschuss richtig zu berechnen ist. Auf welches Netto stocke ich auf: 1.776,85 EUR Nettolohn ohne Berücksichtigung des Gehaltsverzichts (Brutto: 2.627 EUR) Oder 1.721,49 EUR Nettolohn mit Berücksichtigung des Gehaltsverzichts iHv 100,- EUR (Brutto: 2.527 EUR)? Mein Berechnungsschema für den automat. KUG-Zuschuss (Auswertung 102) zeigt Variante 2 an. Jedoch habe ich meine Zweifel, ob das richtig ist, auf den geringeren Nettolohn aufzustocken und ich nicht ein abw. Basis-Netto-Engelt hinterlegen müsste. Im DATEV-Dokument Nr. 1008921 steht, dass der automat. KUG-Zuschuss aus dem Netto-Verdienst ohne Gehaltsumwandlung berechnet wird. Soll die Gehaltsumwandlung jedoch in die Berechnung des KUG-Zuschusses einfließen, dann ist ein abweichendes Basis-Netto-Entgelt zu hinterlegen. Aber wonach bestimmt sich denn genau das? Danke für alle Hilfe!!! Stefanie
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