Hallo B. Zingler, vorab stellt sich die Frage, ob Sie am Schätzverfahren für die Beitragsnachweise teilnehmen. Ich rate Ihnen eher dazu den Monatsabschluss zurücksetzen, habe jedoch keine klare Empfehlung an dieser Stelle. Um den Juli und damit auch die SV-Beiträge zu korrigieren, ist es erforderlich, den Monatsabschluss für 07/2020 wieder zurück zu setzen. Danach rechnen Sie diesen Monat erneut mit KuG ab, damit erhalten Sie auch die korrigierten Leistungsanträge für die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Monatsabschluss für 07/2020 erhalten Sie korrigierte Beitragsnachweise entweder für 07/2020, wenn Sie tatsächliche SV-Werte melden oder für 08/2020 bei einer Beitragsschätzung. Bitte bedenken Sie, dass sich mit der erneuten Beitragsschätzung auch die Differenzbeiträge ändern, die Sie bis dahin so nicht in LODAS übernommen haben. Außerdem erhalten Sie bei einem monatlichen Anmeldezeitraum eine neue Lohnsteuer-Anmeldung für Juli. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen