Hallo, Danke für Deine Antwort! Nein, leider nicht. Der monatliche Abschlag entspricht zwar dem monatlichen Maximalbetrag an SFN-Zuschlägen laut Arbeitsvertrag, aber ist (zum Teil deutlich) niedriger als die tatsächlich geleisteten "Zuschlagszeiten". Beispiel: MA leistet im August SFN-Zeiten im Wert von EUR 413,69, laut Arbeitsvertrag hat er Anspruch auch einen SFN-Zuschlags-Höchstbetrag von EUR 200,-- monatlich. Er bekommt als EUR 200,-- steuerfrei ausgezahlt (da nachweislich geleistet), der Rest verfällt. Den Durchschnittsspeicher kann ich also leider nicht verwenden, da hier dann nicht bei EUR 200,-- gekappt werden würde. Viele Grüße
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