Guten Tag Herr Stein, das hat mir keine Ruhe gelassen, so habe ich mit der SOKA-Bau (Bezirksleitung) heute Kontakt aufgenommen. Dort wurde mir bestätigt, dass die Beschäftigungstage nicht gekürzt werden dürfen. Die Urlaubstage werden komplett aufgebaut, bei KUG dann mit Bruttolohn 0. Nach der Meldung wird die SOKA-Bau loigscherweise eine Anfrage starten warum kein Bruttolohn gemeldet wurde, hierauf sollte dann die Antwort KUG lauten. Ende des Jahres, wenn der Kontoauszug erstellt wird, kann dann der Mitarbeiter nachvollziehen, ob der Urlaub sich mit dem Durchschnittslohn aufgebaut hat oder nicht. Auf Antrag des Mitarbeiters korrigiert die SOKA-Bau dann den Kontoauszug entsprechend und trägt die Differenz zwischen aufgebauter Urlaubsvergütung und Durchschnittsvergütung. Dies erfolgt im Konsens zum Gerichtsurteil des EuGH. Wie die Umsetzung genau läuft weiß auch die SOKA noch nicht, weil Corona nicht alle Tage ist. https://www.soka-bau.de/arbeitnehmer/hilfe-service/haeufig-gestellte-fragen/faq/arbeitnehmerkontoauszug/was-hat-der-europaeische-gerichtshof-zur-urlaubsverguetung-bei-unverschuldeten-ausfallzeiten-rechtssa-1/ Merke: nur wer seinen Kontoauszug kontrolliert und sich beschwert, bekommt auch das ihm zustehende Geld. Also: auf keinen Fall die Beschäftigungstage kürzen damit der Durchschnittslohn nachvollziehbar ist!
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