Hallo Frau Schauer, ich beziehe mich auf Ihre unten angezeigte Antwort. Ich habe den Fall, dass bei einem Versorgungsbezieher mit Mehrfachbezug bei der Abrechnung - im März der Krankenkassenbeitrag in voller Höhe ab 2019 bis 02/2020 erstattet wurde und für März kein Beitrag berechnet wurde - im April der Krankenkassenbeitrag in gleicher Höhe wie vorher berechnet wurde. Wenn der Krankenkassenbeitrag doch zu zahlen ist, hätte die Erstattung von 2019 bis 02/2020 rückabgewickelt werden müssen? Schönen Gruß Marion Weiwadel
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