@Darlene_Pfahler schrieb: Hallo, wenn einem Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale pro Kalendertag ausbezahlt wird, kann hierfür die Standardlohnart 9680 „Übernacht.mehrauf.k.LStB“ verwendet werden. Hallo, bei der LA 9680 wird der Betrag ja nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Gerät der AG in die Haftung, wenn der AN die Pauschalen in seiner EST-Erklärung trotz Erstattung durch den AG noch einmal ansetzt?
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