Hallo @Marco_Lachmann , vielen Dank für die Rückmeldung! Allerdings verstehe ich nicht wie die Datev sich das vorstellt. Praktisch gesehen müsste jeder ordentliche Wirtschaftsprüfer dessen Mandant Datev nutzt und deren Jahresabschluss am 31.03 oder 30.04 unterzeichnet wird selbst bei der Datev vorbeikommen und die Ordnungsmäßigkeit der Module überprüfen. Genau dafür sind diese Bescheinigungen ja da, damit nicht hunderte Wirtschaftsprüfer bei der Datev vorbeikommen müssen. Zudem meine ich hatte EY am 13. März 2019 für das Jahr 2018 die Bescheinigung ausgestellt d.h. EY scheint ihre Prüfung rechtzeitig durchzuführen, nur Datev veröffentlicht diese nicht pünktlich vor dem 31.03.
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