Hallo, in Lohn und Gehalt kann leider kein Rythmus für die wöchentlichen/monatlichen Sollarbeitszeiten erfasst werden. Wenn sich der Rythmus wiederkehrend alle 2 bis 3 Wochen ändert und die genaue Arbeitszeit für die Abrechnung benötigt wird, bleibt nur die Erfassung - ggf. auch im Voraus - über die Historie (Gültig ab KW). Wenn der Mitarbeiter krank ist, müssen Sie im Kalender in Bezug auf die Arbeitszeiten nichts manuell ändern - vorausgesetzt die wöchentliche Sollarbeitszeit ist historisch korrekt erfasst. Ich sehe keinen Grund in Bezug auf die Arbeitszeiten einen Durchschnitt einzurichten.
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