Hallo, die UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92) umfasst immer den Zeitraum 01.01. bis 31.12., unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Beschäftigung. Die UV-Jahresmeldungen werden in Lohn und Gehalt standardmäßig im Monat der DEÜV-Jahresmeldung (Januar oder bei abweichender Schlüsselung im Dezember des Meldejahres) erstellt und an die Krankenkasse übermittelt. Wenn in der Dezember-Abrechnung nicht gesendete DEÜV-Meldungen aus einem früheren Abrechnungslauf bereitstehen, können diese DEÜV-Meldungen unter bestimmten Umständen automatisch mit der Lohnabrechnung versendet werden. Betroffen sind unterjährig ausgetretene Mitarbeiter, für die eine Abweichung der Erstellung der UV-Jahresmeldung im Dezember durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die UV-Jahresmeldung nicht als Ansicht in den Mitarbeiterauswertungen zu finden ist. Eine Übersicht über die Erstellung der Jahresmeldungen finden Sie sowohl auf der Mandanten- als auch auf der Mitarbeiterebene unter Auswertungen | DEÜV-Meldungen. Für die UV-Jahresmeldungen aktivieren Sie den Haken "Angaben zur Unfallversicherung". Führen Sie bei den betroffenen Mitarbeitern ggf. nochmal eine Lohnabrechnung mit manueller Nachberechnung ab 01/2019 durch. Hinterlegen Sie zuvor unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den aktuellen Abrechnungsmonat als letzten abzurechnenden Monat. Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen